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STEUER-SPAR-TIPPS zum Jahresende 2023
STEUER-SPAR-TIPPS zum Jahresende 2023

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und je nach Ertragslage stellt sich für den einen oder die andere Steuerzahlerin die Frage „Wie kann ich noch Steuern sparen?“

Deshalb haben wir Ihnen hier kompakt auf 5 Seiten die wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt.

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Jahressteuergesetz 2022: Neuerungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen
Jahressteuergesetz 2022: Neuerungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom gegen eine Einspeisevergütung in das öffentliche Netz einspeist, musste bislang auf den selbst produzierten Strom Umsatz- sowie Ertragssteuer zahlen und eine Steuererklärung abgeben. Dabei waren die verschiedenen Regelungen äußerst komplex.
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Ist der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß?
Ist der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß?

Der Solidaritätszuschlag, der mit dem Solidaritätszuschlagsgesetz 1995 eingeführt wurde, ist seit dem Jahr 2021 nur noch von Kapitalgesellschaften und von Besserverdienenden zu zahlen. Dagegen versuchte ein Ehepaar vor kurzem, Einspruch einzulegen, mit der Begründung, dass der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig sei. Doch der Bundesfinanzhof widerlegte diesen. Der Grund: Aufgrund der Wiedervereinigung Deutschlands sei ein zusätzlicher Finanzbedarf des Bundes weiterhin vorhanden – insbesondere in den Bereichen der Rentenversicherung und des Arbeitsmarktes.

Sie haben Fragen zum Solidaritätszuschlag? Dann sprechen Sie uns gerne an!

Grundsteuerfrist abgelaufen – Einspruch einlegen
Grundsteuerfrist abgelaufen – Einspruch einlegen

Seit dem 31. Januar 2023 ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen abgelaufen. Die ersten Grundsteuerwertbescheide wurden auch schon versendet. Bereits 350.000 Einsprüche sind bei den Finanzämtern eingegangen, da die Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuermess- und -wertbescheide fraglich ist. Sie überlegen auch, Einspruch einzulegen?

Wir helfen Ihnen gerne dabei!

Gaspreisbremse – Wer muss sie versteuern?
Gaspreisbremse – Wer muss sie versteuern?
Die Gaspreisbremse ist seit dem 1. März 2023 in Kraft getreten und umfasst ebenfalls rückwirkend die Monate Januar und Februar. Für diese Monate werden die Entlastungsbeiträge im März von den Stromanbietern angerechnet.

Die Höhe der Entlastung hängt vom Verbrauch der Kunden und den damit verbundenen Energiekosten zusammen. Für den sozialen Ausgleich innerhalb der Bevölkerung ist vorgesehen, dass die Soforthilfe ab der Höhe des solidaritätszuschlagspflichtigen Einkommens versteuert werden muss. Damit ist die Entlastung bei der Steuererklärung 2023 relevant, die Sie ab 2024 abgeben.

Wir helfen Ihnen gerne dabei!

Energiepauschale
Energiepauschale

Beginnen möchten wir mit einem Info-Video über die Energiepreispauschale (EPP). Alle Lohnmandanten erhalten dazu in den nächsten Tagen ein Info-Schreiben.

Eine erste schnelle Information zu der EPP erhalten Sie kurzweilig in diesem Video.

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